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Meldungen aus der Fachschaft
Der Studierenden- und Prüfungsservice unterrichtet über die Abgabe der Abschlussarbeit und die Rückmeldekonditionen. WICHTIG Wichtiger Hinweis des Studierenden- und Prüfungsservices für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit: Sollten Sie die Abschlussarbeit erst im kommenden Semester abgeben, ist in jedem Fall eine Rückmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich der Abgabetermin automatisch – aufgrund eines Sonnabends, Sonn- oder Feiertag – auf den ersten oder zweiten Tag des neuen Semesters verlängert. Auch eine Rückerstattung der Studienbeiträge gem. § 8 Abs. 7 unserer Beitragssatzung („Sofern Studierenden in einem Semester nur noch das Kolloquium abzulegen haben und der Kolloquiumstermin in zeitlich unmittelbarer Nähe zum Semester- und Vorlesungsbeginn liegt, werden sie auf Antrag für dieses Semester von der Beitragspflicht nach § 1 Nr. 1 befreit“) ist keinesfalls möglich, sobald die Abschlussarbeit in dem neuen Semester abgegeben wird. .: zurück Seite zuletzt geändert am: 10.08.2010, 11:16 von Administrator |
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